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Geldanlage für Kinder - was ist zu beachten?

Kindersparpläne

Kinderdepots - so früh wie möglich

Viele Eltern möchten sich frühzeitig um den Vermögensaufbau ihrer Kinder kümmern - sei es für Führerschein, Ausbildung oder Auslandsaufenthalt.

Für mittel- bis langfristige Anlageziele ist eine Alternative zum herkömmlichen Sparbuch angeraten - bei niedrigen Zinsen wird das Vermögen hier durch die Inflation sogar weniger. Für kurze Anlagelaufzeiten etwa bei Geldgeschenken sind Festgeldkonten eine Möglichkeit.

Für den langfristigen Vermögensaufbau kommt man um die "Börse" nicht herum. Fondssparpläne* sind bereits mit kleinen monatlichen Beträgen möglich. Über einen längeren Zeitraum angelegt, können nicht nur Kursschwankungen ausgeglichen werden - der "Cost-Average-Effekt" (bei hohen Börsenkursen wenig kaufen, bei niedrigen Kursen viel erwerben) wirkt sich sogar positiv aus. Und nicht zuletzt gilt: wer früh beginnt, profitiert um so mehr vom Zinseszins-Effekt, den Albert Einstein einmal als "das achte Weltwunder" bezeichnet haben soll.

*monatliches Sparen ist zwar auch über direkte Investments in Aktien möglich, hier bieten Fonds allerdings einen entscheidenden Vorteil: anstelle von Einzeltiteln wird das Vermögen breit bestreut und von Experten gemangt.

Die Depoteröffnung eines Kinderdepots ist "kinderleicht" und bei der Fondsdepot Bank (FoDB) fallen für Minderjährigendepots bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres keine Depotgebühren an. Ebenso wird gegen einen entsprechenden Nachweis von Schule oder Studienplatz für Schüler:innen, Studierende oder Auszubildende bis zum 25. Lebensjahr keine Depotgebühr erhoben!

 wichtige Hinweise:

  1. Bei Kapitalvermögen muss das Konto oder Depot auf den Namen des Kindes lauten. Die Verfügungsgewalt erwachsener Kinder darf nicht eingeschränkt sein. Kontoverfügungen der Eltern bei minderjährigen Kindern sind ausschließlich zweckgebunden für Belange des Nachwuchses erlaubt.

  2. Auch Ihr Kind profitiert vom Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro pro Jahr. Bis zu dieser Höhe bleiben die jährlichen Kapitalerträge steuerfrei.

  3. Bei höheren (Spar-) Summen bzw. bei Überschreitung des Sparer-Pauschbetrages sollte eine Nichtveranlagungbescheinigung für das Kind beantragt werden, um ein Abzug der Abgeltungssteuer zu vermeiden. Voraussetzung dafür ist, dass die Einkünfte des Kindes zwar 1.000 Euro überschreiten, allerdings unter dem Grundfreibetrag (für das Jahr 2022 10.347 Euro) liegen.

  4. Kinder werden in der Krankenversicherung der Eltern kostenlos mitversichert, sofern die Erträge aus Kapitalvermögen 470 Euro im Monat nicht übersteigen.

  5. Kinder verlieren den Anspruch auf Ausbildungsförderung (BaföG), wenn ihr Vermögen 8.200 Euro übersteigt.

 

Bei Interesse gelangen Sie hier zu unserer Sonderausgabe aus Mai 2017:  Kinder, Azubis, Studenten und Berufseinsteiger


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