An dieser Stelle möchten wir knapp und bündig informieren über aktuelle Gegebenheiten oder anstehende Sachverhalte.
Während weite Teile der Bevölkerung nicht arbeiten können/dürfen oder sich ganz neuen Herausforderungen bei der Arbeit gegenübersehen, laufen die Prozesse bei Finanzplanung Ahlers nahezu wie gewohnt. Persönliche Kontakte sind minimiert, doch dank Telefon, Internet/Mail und Fax bleibt die Kundenbetreuung gewährleistet. Um Kauf- und Umschichtungsaufträge zügig handhaben zu können, haben wir schon früh auf eine Abwicklung per E-Mail gesetzt. Bei bestehenden Depots gelingt dies sehr effizient.
Für Ihre individuellen Fragen kontaktieren Sie uns bitte. Auch Ihren Hinweisen und Wünschen stehen wir offen gegenüber.
Juni 2022
Eine staatliche Internet-Seite, auf der Bürger ihre Altersbezüge jederzeit einsehen und berechnen können, rückt näher. 2022 könnte es soweit sein.
Die Deutsche Renten-Information e.V., die das Projekt "Rentencockpit" koordiniert, ist optimistisch, dass dieses Portal noch in diesem Jahr an den Start geht (obiger Link für weitere Informationen).
Für die Menschen und ihre Altersvorsorge hierzulande wäre es extrem wichtig, einen umfassenden Einblick in ihr Rentenkonto mit sämtlichen erfassten Einkünften zu erhalten. Zum Einen um ihre gesamten Ansprüche säulenübergreifend (hinsichtlich gesetzlicher, geförderter und privater Vorsorge gemäß 3-Säulen-Modell) überblicken zu können, als auch um den individuellen Bedarf zu ermitteln.
Im Koalitionsvertrag wurde festgehalten, hier eine einheitliche Darstellung zu schaffen. Die Deutsche Rentenversicherung Bund unterstützt das Vorhaben der Bundesregierung. Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Wissenschaftlern, Finanz- und Technologiedienstleistern, Banken und Versicherungen hat kürzlich einen Prototypen vorgestellt.
Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, muss die Unterlagen eigentlich bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt abgeben. In diesem Jahr haben Sie dafür - wie bereits im Vorjahr - drei Monate länger Zeit. Für das Steuerjahr 2021 läuft die Frist bis zum 30. September 2022.
Wegen Corona hat der Gesetzgeber die Abgabefrist verlängert. Besonders fällt ins Gewicht, dass viele Bürger im Jahr 2021 Kurzarbeitergeld bezogen haben, arbeitslos geworden sind oder Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz erhielten und deshalb eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen.
Wer seine Einkommensteuererklärung von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellen lässt, hat noch mehr Zeit. In diesem Fall muss die Steuererklärung bis Ende Juni 2023 beim Finanzamt abgegeben werden (statt regulär bis Ende Februar 2023).
Die Daten zur Skandia Fondspolice wurden bislang durch uns manuell in den Gesamtfinanzstatus eingepflegt (und standen damit auch in der Online-Depoteinsicht zur Verfügung).
Inzwischen ist die neue Depoteinsicht integriert, die insbesondere mit Blick auf eine komplett digitale Abwicklung mehr Möglichkeiten bieten wird. Im Zuge dieser Neuerung ist es aktuell noch nicht möglich, die Daten der Skandia Fondspolicen mit abzubilden. Dies wird noch eine Weile dauern, anvisiert ist dies ab dem kommenden Jahr.
Hinweis: Die Aktualisierung der Anteilsstückzahlen erfolgte nicht kontinuierlich analog zu den monatlichen Sparraten, sondern jährlich zum Jahresletzten sowie nach Änderungen der Fondsauswahl. Die Anteilspreise werden hingegen täglich aktualisiert werden.
Die Abbildung der Fondsbestände der Skandia-Policen in der Online-Depoteinsicht erhöht die Transparenz hinsichtlich der Gesamtanlagen und der Fondsgewichtungen bezogen auf sämtliche Depots.
Es ist nach wie vor unüblich in Deutschland, auch Fonds in hybriden Produkten in einer Depoteinsicht abzubilden. Es gibt kaum automatisierte, komplette Datenlieferungen. Bei der von uns ebenfalls seit dem Jahr 2004 genutzten Fondspolice der DB Vita wurden erstmals in Deutschland komplette Daten geliefert. Mit der MyLife Fondspolice konnten wir eine weitere Gesellschaft integrieren. Bis heute bieten das nur sehr wenige Gesellschaften an.
Die Wertsteigerungen/ -zuwächse aus bestandsgeschützten Altanlagen (Fonds, die vor 2009 erworben wurden) sind bis zum einem persönlichen Freibetrag von 100.000 Euro (zwei Depotinhaber 200.000 Euro) komplett steuerfrei.
WICHTIG: Bei einem Verkauf werden die aufgelaufenen Gewinne von der Bank jedoch automatisch besteuert. Die Depotbanken können den Freibetrag NICHT berücksichtigen! Betroffene sollten ihre Kapitalerträge aus der Steuerbescheinigung unbedingt in der Einkommenserklärung in der Anlage KAP (hier: Zeile 10) eintragen. Das Finanzamt erstattet die abgeführte Abgeltungssteuer.
Der Staat fördert die Anlage in Bausparverträge mit der sogenannten Wohnungsbauprämie. Hierfür müssen Bausparer ihren Vertrag wohnwirtschaftlich verwenden. Ausnahme: Für unter 25-Jährige (Alter bei Vertragsabschluss) entfällt die Zweckbindung nach sieben Jahren.
Ab dem Jahr 2021 können die ebenfalls durch Niedrigzinsen gebeutelten Bausparer zumindest auf eine höhere staatliche Wohnungsbauprämie hoffen. Nicht nur die Prämie wird angehoben, es gelten auch höhere Einkommensgrenzen*.
Die Prämie steigt ab 2021 auf 10% jährlich, auch die Einkommensgrenzen* werden angehoben:
Singles Ehepaar
Einkommensgrenze 35.000 € 70.000 €
geförderte Sparleistung 700 € 1.400 €
Höchstprämie 70 € 140 €
Bis zum Jahr 2020 erhielten Sparer jährlich 8,8% Prämie auf die erbrachte Sparleistung; es gelten Einkommensgrenzen* und Höchstsätze, dies waren:
Singles Ehepaar
Einkommensgrenze 25.600 € 51.200 €
geförderte Sparleistung 512 € 1.024 €
Höchstprämie 45 € 90 €
* zu versteuerndes Jahreseinkommen. Das Bruttoeinkommen kann deutlich darüber liegen.
94% der Beiträge im Jahr 2022 steuerlich absetzbar (92% in 2021)
Der Kapitalaufbau der Basis-Rente erfolgt Abgeltungssteuerfrei, die Beiträge sind bis zu 20.000 Euro jährlich pro Person (Ehepaare 40.000 Euro) als Sonderausgaben abziehbar. Diese Beträge sind zunächst eingeschränkt: der steuerlich absetzbare Anteil steigt pro Jahr um 2%, bis zum Jahr 2025 auf dann 100%.
Kürzung des Höchstbetrags:
Für Personen, die versicherungsfrei sind (z.B. Beamte) oder auf Antrag befreit sind oder nicht der gesetzl. Rentenversicherungspflicht unterliegen, wird der Höchstbetrag um einen fiktiven Betrag gekürzt.
Bei Arbeitnehmern, die der gesetzl. Rentenversicherung (GKV) angehören, ist der Arbeitgeberanteil zur GKV abzuziehen.
Erweiterte Vertrags- Option bei der DWS
Seit dem Jahresende 2017 erweiterte unsere Partnergesellschaft DWS die Optionen bei der Basis-Rente. Neben der bewährten Basis-Rente Premium, die mit einer Garantie versehen ist, wurde eine chancenorientiertere Variante ins Angebot aufgenommen. Für Anleger, die bereits in eine DWS Basis-Rente investieren, gibt es eine kostenfreie Wechselmöglichkeit in die neue Variante.
Inzwischen wird die Basis-Rente Premium nicht mehr vertrieben. Altverträge können unverändert weitergeführt werden.
Die Investmentlösung der DWS ist wesentlich flexibler als Versicherungslösungen, insbesondere durch die freie Gestaltung eines individuellen Portfolios oder die Wahl der Garantielösung. Ganz entscheidend für die Anbieterauswahl ist daneben die Kostenseite. Die DWS Basis-Rente ist wie eine direkte Fondsanlage kalkuliert und damit wesentlich günstiger als alle Versicherungsangebote am Markt.
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