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Vorsorge & Ruhestand

Altersvorsorge & RuhestandLange galt die gesetzliche Rente in unserem Sozialstaat als unantastbar. Aber - der Staat zieht sich zunehmend aus den Sozialsystemen zurück, weil er sie nicht mehr finanzieren kann. Das merken die Bundesbürger nicht nur an der verringerten Absicherung bei Arbeitskraftverlust, sondern eben auch an der immer größer werdenden Versorgungs- / Rentenlücke des Einzelnen.

Die private Altersvorsorge hat vor allem durch die beiden Rentenreformen in den Jahren 2001 und 2005 stark an Bedeutung gewonnen. Rentenreform, Versorgungslücke und Riester-Rente sind wichtige Stichwörter zum Thema Altersvorsorge. Durch die Veränderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen ist die private Vorsorge unverzichtbar geworden.   

Damit der Ruhestand seinem Namen auch gerecht wird, helfen wir Ihnen gern, sich frühzeitig vorzubereiten.


Mit dem Alterseinkünftegesetz wurde zum 1.1.2005 das 3-Schichten-Modell für die Altersvorsorge eingeführt:

erste Schicht Basisversorgung gesetzliche Rente, Versorgungswerke, landwirtschaftliche Kassen, berufsständische Versorgungsswerke, Rürup Rente
zweite Schicht geförderte Zusatzversorgung Betriebliche Altersvorsorge, Riester Rente
dritte Schicht private Vorsorge Lebens- und Rentenversicherungen, Fondssparpläne

Generell gilt, dass Fonds eine renditestarke und langfristig sichere Alternative zu anderen Formen der Altersvorsorge sind -
dies nicht nur im derzeitigen Niedrigzinsumfeld.

BVI_Altersvorsorge Die Broschüre des BVI "Mit Fonds für das Alter vorsorgen" bietet breitgefächerte Informationen passen zum Thema Rente und Vorsorgen.


Riester Rente

Von staatlicher Förderung profitieren

Viele erinnern sich noch daran. In den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts ließ die damalige Bundesregierung durch ihren  Bundesarbeitsministers Norbert Blüm immer wieder und gebetsmühlenartig verkünden: „Die Renten  sind sicher!“

Nur ein paar Jahre und einen Regierungswechsel später, kam die Politik zu der Einsicht, dass aufgrund der Fakten die gesetzlichen Renten auf keinen Fall sicher sind und Walter Riester gab einer neuen Vorsorgeform seinen Namen. Hier ging es zunächst darum, die beschlossene Absenkung des Rentenniveaus von 70 % auf 67% aufzufangen.

Die Erkenntnis, dass sich niemand mehr nur auf die gesetzliche Rente allein verlassen kann, wird von den meisten Bundesbürgern geteilt und nach der Sorge um den Arbeitsplatz rangiert die Angst vor der Altersarmut in repräsentativen Umfragen an vorderster Stelle. An den Renteneinstieg mit dem 67. Geburtstag haben sich die Deutschen schon gewöhnt.

Um dennoch ein ausreichendes Einkommen im Alter zu haben ist private Vorsorge ein absolutes Muss. Der Staat lässt Sie hierbei nicht allein, sondern unterstützt mit attraktiven Zulagen (jährlich 175 € pro Person, 185 € bzw. 300 € -ab 2008 geboren- pro Kind) und Steuererstattungen. Verschenken Sie die Geschenke des Staates nicht.

Neuerungen ab 2018               Riester neu

Im Zuge des Betriebsrentenstärkungsgesetzes hat der Bundestag ab 01.01.2018 wichtige Riester-Reformen beschlossen:

  1. Erhöhung der Grundzulage von 154 € auf 175 €
  2. Freibetrag bei einer möglichen Anrechnung im Rahmen der Grundsicherung:
    Einführung eines sogen. Schonvermögens von 100 Euro monatlich
  3. Verrentungsphase: Steuerermäßigung auf Abfindung statt Kleinstrente ("Fünftelregelung")
  4. Aufschub einer (30%-igen) Teil-Kapitalauszahlung bis zum nächsten 1.1. ab Verrentungsbeginn (geringerer Steuersatz im Jahr des vollen Rentenbezugs)

Gründe pro Riester / Beitragspflicht Krankenversicherung?

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Riester Rente


Die 7 wichtigsten Gründe für Riester

Ideale Zusatzvorsorge:
Die Altersvorsorge wird immer mehr zur Privatsache. Das Niveau der gesetzlichen Rente sinkt immer mehr. Alle – und insbesondere die unter 45-Jährigen – sollten privat zusätzlich vorsorgen. Nie war der Bedarf so hoch wie jetzt. Und noch nie waren die Zulagen des Staates so hoch. Das Ziel ist, die Einbußen bei der gesetzlichen Rente auszugleichen.

Attraktive Förderung:
Die staatliche Förderung beträgt seit 2008 154 Euro (ab 2018 175 Euro) Grundzulage und 185 Euro Kinderzulage für jedes Kind  / 300 Euro Kinderzulage für jedes ab 2008 geborene Kind. Dadurch ist die Riester-Rente insbesondere für Familien mit Kindern (durch hohe Zulagen) das optimal ergänzende Produkt. Auf Grund des hohen Steuervorteils ist die Riesterförderung aber auch für gut verdienende Singles und Ehepaare ohne Kinder eine lukrative Geldanlage. Je nach Einkommen sind hier Jahr für Jahr mehrere hundert Euro Steuerersparnis möglich – zusätzlich zu den Zulagen – direkt aufs Girokonto.

Sicher vor Hartz IV:
Die Riester-Rente ist vor dem Zugriff durch Hartz IV / Arbeitslosengeld II geschützt.

Wesentlich einfacher:
Die (Grund- und Kinder-) Zulagen können jährlich vereinfacht im Dauerzulagenverfahren beantragt werden.

Hohe Flexibilität:
•    Der Anleger hat die Möglichkeit, zu Beginn der Auszahlungsphase 30 Prozent des angesparten Kapitals zur freien Verwendung zu entnehmen.
•    jederzeitige Verwendung für „Wohn-Riester“
•    alle Sparformen möglich: Investment/Bausparen/Banksparpläne/Versicherungslösungen (diese oft unflexibel und intransparent)

Vorteil Steuererstattung:
Gefördert wird durch die Zulagen und –sofern günstiger- auch durch eine Steuererstattung.
Dies ist für Besserverdienende von Vorteil, oder Personen ohne Kinder.


→ → Nicht beitragspflichtig:
Die Leistungen der Riester-Rente unterliegen nicht der Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung bzw. der sozialen Pflegeversicherung, sofern Sie als Rentner Pflichtmitglied der gesetzlichen Krankenkasse sind.
Privat Krankenversicherte sind ohnehin nicht betroffen.

 


 

 

 

Basis-Rente (Rürup-Rente)

Steuern sparen mit Rürup

Die BasisRente wurde im Auftrag der Bundesregierung von Prof. Dr. Bert Rürup entwickelt und heisst deshalb im Sprachgebrauch auch "Rürup-Rente". Mit der Basis Rente unterstützt der Staat die private Eigeninitiative zur Altersvorsorge durch steuerliche Förderung in der Ansparphase.

Förderberechtigt ist jeder – im Gegensatz zur Riester-Rente. Besonders geeignet ist die Basis Rente für Selbstständige, besser verdienende Angestellte und Beamte, die die absetzbaren Anteile zur Altersvorsorge etwa durch gesetzliche Rentenversicherungs-
beiträge nicht ausschöpfen, sowie für junge Rentner, die ihre Lebensversicherung wieder anlegen möchten.

Die Beiträge werden bis zu jährlich 20.000 Euro für Ledige, 40.000 Euro für verheiratete, gemeinsam veranlagte Ehepartner steuerlich gefördert, zunächst bis zum Jahr 2025 beschränkt.  Im Jahr 2023 sind 96% (2022 94%) der Beiträge für eine Basis-Rente steuerlich absetzbar. Dieser Anteil steigt jährlich um 2% (sogen. Rürup-Treppe) bis zum Jahr 2025 auf 100 Prozent an. Diese Höchstbeträge sind zu reduzieren um z.B. Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung (GRV), landwirtschaftl. Alterskassen und berufsständische Versorgungswerke bzw. fiktive Beiträge bei nicht Rentenversicherungspflichtigen.

Die Versteuerung erfolgt vollumfänglich nachgelagert  in der Rentenphase (Besteuerungsanteil 2023: 83%, jährlich steigend). Die Verrentungsphase ist analog der gesetzlichen Rentenversicherung geregelt. Eine Kapitalauszahlung gibt es nicht!

Wie bei der Riester-Rente ist die Auswahl der besten Anbieter und die richtige Gestaltung entscheidend. Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Hohe und sichere Steuerersparnis in der Ansparphase
  • Hinterbliebenenabsicherung
  • Insolvenzschutz und Hartz IV Sicherheit
  • Verträge sind nicht kapitalisierbar
  • Wahl  zwischen: Anlagesicherheit durch Anbietergarantien oder
    chancenoptimiert ohne Garantie
  • Hohe Flexibilität bei den Einzahlungen

Die ersten vier Punkte sind gesetzlich geregelt und gelten damit für alle Anbieter. Bei den Garantieregelungen und den Einzahlungen gibt es jedoch erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Anbietern.

Für wen lohnt sich die Basisrente?

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Basis-Rente (Rürup-Rente)


Für wen ist die Basisrente sinnvoll?


Entscheidend ist der Grenzsteuersatz

Maximal lohnend ist ein Vertrag nach dem Motto: richtig gut verdienen und richtig alt werden! Pauschal lässt sich sagen, dass die Basisrente für Personen ab einem Grenzsteuersatz über 35% sinnvoll ist.

Die Aufstellung zeigt, ab welcher Einkommenshöhe dieser Grenzsteuersatz i.d.R. erreicht wird:

Stand: 2016/2017

                                                                                                       Einkommen:


Angestellter/Arbeitnehmer       ledig                         37.970 Euro

Angestellter/Arbeitnehmer       verheiratet            72.350 Euro

Selbstständiger, Freiberufler   ledig                         35.900 Euro

Selbstständiger, Freiberufler   verheiratet            71.800 Euro

 

weitere staatlich geförderte Lösungen: bAV

Mit der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) die eigene Rente verbessern

Viele Fragen: Was können Sie von der gesetzlichen und betrieblichen Rente erwarten? Wie können Sie evtl. Einkommenslücken schließen? Worauf müssen Sie bei den Steuern achten? Ist eine einmalige Auszahlung der Lebensversicherung sinnvoll oder nicht?

Betriebsrenten haben in Deutschland eine lange Tradition. In der Vergangenheit waren sie eine freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers ohne Rechtsanspruch des Arbeitnehmers. Das hat sich jedoch ab dem 01. Januar 2002 grundlegend  geändert. Seitdem hat jeder Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch – unabhängig von der Größe des Unternehmens – auf „seine“ betriebliche Altersvorsorge. Dies gilt auch für Teilzeitkräfte oder Minijobber. Oftmals beteiligt sich der Arbeitgeber finanziell an der zusätzlichen Vorsorge oder übernimmt die Kosten dafür sogar ganz. Kommt der Arbeitgeber dem Anspruch des Arbeitnehmers nicht nach, geht er ein beträchtliches Haftungsrisiko ein.

Folgende Durchführungswege sind möglich:

  1.     Direktversicherung
  2.     über eine Pensionskasse
  3.     über einen Pensionsfonds
  4.     als Direktzusage / Pensionszusage
  5.     über eine Unterstützungskasse

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weitere staatlich geförderte Lösungen: bAV


Direktversicherung: ideal für Arbeitnehmer
Hier wird auf einen Teil des Bruttolohnes verzichtet bzw. umgewandelt. Häufig geschieht das aus Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Die für die zusätzliche Altersvorsorge eingesetzten Beiträge sind lohnsteuer- und sozialabgabenfrei. Daher spricht man auch von einer Bruttoumwandlung. Die Beiträge fließen i.d.R. in eine Lebens- oder Rentenversicherung. Zuschüsse des Arbeitgebers – ähnlich wie bei den vermögenswirksamen Leistungen – sind möglich. Es ist auch möglich, bereits bestehende vermögenswirksame Leistungen in die betriebliche Altersvorsorge einzubinden.

Für Arbeitnehmer ist die betriebliche Altersvorsorge eine besonders unkomplizierte, kostengünstige und zudem steuerlich geförderte Form, um für das Alter vorzusorgen.

Pensionskasse
Eine Pensionskasse wird oftmals von einem oder mehreren Unternehmen gemeinsam getragen. In der Regel werden die Beiträge vom Arbeitgeber gezahlt. Sie können aber auch wie bei der Direktversicherung selbst Beiträge durch Umwandlung leisten. Pensionskassen sind vom Arbeitgeber unabhängige Institutionen und werden durch die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) überwacht.

Pensionsfonds
In Deutschland rechtlich selbstständige versicherungsähnliche Einrichtung. Dem Arbeitnehmer und seinen Hinterbliebenen wird ein Rechtsanspruch auf erworbene Leistungen garantiert. Im Gegensatz zu Direktversicherung und Pensionskasse ist diese frei in der Anlage der vereinnahmten Gelder. Das beinhaltet höhere Renditen und höheres Risiko. Wie auch in den beiden vorgenannten Möglichkeiten, haben Sie die Möglichkeit, sich durch eine Entgeltumwandlung zu beteiligen.

Direktzusage / Pensionszusage
Direktzusagen / Pensionszusagen sind meistens reine Arbeitgeberzusagen. Private Entgeltumwandlungen sind aber möglich. Hier verpflichtet sich der Arbeitgeber im Rentenalter aus dem Betriebsvermögen eine Rente zu zahlen.

Unterstützungskasse
Wie die Pensionskasse wird die U-Kasse oft von einem oder mehreren Unternehmen unterhalten. Sie ist eine reine Versorgungseinrichtung und dient dem Arbeitgeber zur Erfüllung seiner Versorgungspflichten an den Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer selber hat keine Ansprüche an die Kasse, sondern nur gegenüber dem Arbeitgeber.

Erben & Schenken...

.... zu Lebezeiten planen

Es ist nicht leicht, sich über den eigenen Nachlass Gedanken zu machen. Wer bekommt was und wann und wie viel? Natürlich könnte man einfach sein ganzes Vermögen in Saus und Braus verjubeln – das ist eine Möglichkeit und damit ist auch ein Streit zwischen den Erben ausgeschlossen.

Die andere Möglichkeit ist, dass man seinen Nachlass rechtzeitig und mit professioneller Unterstützung plant. Gerade wenn es um ein großes Vermögen oder komplizierte Familienverhältnisse geht, ist dieser Schritt unbedingt zu empfehlen.

Denn es kommen viele Faktoren zusammen, wie zum Beispiel das Erbrecht, das Erbschaftssteuerrecht und das Güterrecht, zu bedenken sind Erbschafts-, Schenkungs- und Einkommenssteuern. Und – nicht zu vergessen – es ist Ihr letzter Wille, der respektiert und umgesetzt werden soll. Und das ohne Streit zwischen den Erben.


Ein weites Feld: In Fragen der Nachlassplanung verweisen wir gern auf unsere Kooperation mit der Rechtsanwaltskanzlei Eisenburger. Mit Herrn Rechtsanwalt Markus Eisenburger haben Sie einen sehr kompetenten, juristischen Fachmann an Ihrer Seite.



Gut geplant Steuern sparen, lesen Sie hier

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Erben & Schenken...


Mit kluger Gestaltung Steuern sparen

Untersuchungen belegen: mehr und mehr Vermögen, das in Immobilien, auf Bankkonten, in Wertpapieranlagen und Versicherungen ruht, wird heute und zukünftig Generationen übergreifend weitergegeben. Jede dieser Anlageformen unterliegt der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Seit Anfang 2009 profitieren Familienangehörige wie Ehepartner, Kinder und Enkel von den geänderten Bedingungen des Steuerrechts. So wurde der Freibetrag für Kinder von 205.000 auf 400.000 Euro nahezu verdoppelt.

Freibeträge machen Schenkung lohnend
Aufgrund höherer Freibeträge kann sich eine Schenkung sehr bezahlt machen. Der Vorteil einer Schenkung liegt darin, dass die Freibeträge pro Kind und Elternteil gelten und nach zehn Jahren erneut in Anspruch genommen werden können.
 
Vorsicht – nicht voreilig handeln!
Eine Schenkung akzeptiert das Finanzamt nur, wenn sie glaubhaft ist. Bei Kapitalvermögen muss das Konto oder Depot auf den Namen des Kindes lauten. Die Verfügungsgewalt erwachsener Kinder darf nicht eingeschränkt sein. Kontoverfügungen der Eltern bei minderjährigen Kindern sind ausschließlich zweckgebunden für Belange des Nachwuchses erlaubt.

Auch sollte die Möglichkeit nicht außer Acht gelassen werden, dass sich die eigene finanzielle Situation nachteilig verändern kann. Ein Zurück gibt es beim Vermögensübertrag in der Regel nicht, denn grundsätzlich lässt sich eine Schenkung nicht rückgängig machen.

Dennoch – richtig gestaltet lassen sich beim Thema Erben oder Schenken zu Lebzeiten hohe Steuern sparen.

Freibeträge bei Erbschaft und Schenkung
Nur Vermögen oberhalb des jeweiligen Freibetrages wird besteuert. Die Freibeträge gelten pro Kind und Elternteil.
Nach zehn Jahren können die Freibeträge erneut in Anspruch genommen werden.

Begünstigter Freibetrag in Euro
Ehepartner / Lebenspartner 500.000
Kinder / Stiefkinder / Kinder verstorb. Kinder u. Stiefkinder 400.000
Enkel 200.000
übrige verwandte Personen  * (Erbfall) der Steuerklasse  I 100.000
übrige verwandte Personen** (Schenkung/Erbfall) der Steuerklasse II  20.000
alle anderen Empfänger der Steuerklasse III 20.000

 
  * Eltern / Großeltern (d.h. Schenkungen von Kindern an die Eltern fallen in Steuerkl. II)
** Geschwister, Geschwisterkinder, Stief-/Schwiegereltern, Schwiegerkinder, geschiedene Ehegatten

 

 

Kranken- und Pflegebeiträge für Betriebsrentner

Seit 2004 lauert eine böse Überraschung für gesetzlich Krankenversicherte. Wenn die betriebliche Altersvorsorge zur Auszahlung kommt, fordert die Krankenkasse die vollen Beiträge ein. Wird das Geld auf einen Schlag ausgezahlt wird, wird die Summe auf zehn Jahre gestreckt, um so eine fiktive Monatsrente zu ermitteln.

Ab dem 1. Januar 2020 können Betriebsrentner auf eine Entlastung hoffen:
Es wird ein Freibetrag von 159,25 Euro eingeführt, d.h. erst ab dieser Höhe werden Krankenkassenbeiträge auf die Betriebsrente fällig. Wer darunter liegt, zahlt nichts. Bei höheren Renten wird der Freibetrag eingerechnet und vermindert die Beiträge entsprechend.

Bei den Pflegebeiträgen ändert sich nichts. Hier gilt weiter eine sogenannte Freigrenze von 155,75 Euro. Das bedeutet, wer unter dieser Grenze liegt, bleibt verschont. Bei Betriebsrenten oberhalb dieser Grenze wird der volle Pflegebeitrag auf die gesamte Betriebsrente fällig.

Wermutstropfen für bisherige Renten/Rentner: So wie es bereits mit Einführung der Beitragspflicht zu keinem Bestandsschutz für Altverträge kam, wird es nun auch keine Rückabwicklung vergangener Beitragszahlungen geben - das neue Gesetz gilt nicht rückwirkend!


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