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Sparen mit staatlicher Förderung

staatl. Fö. MünzenDie Riester-Rente ist die am stärksten geförderte Form der privaten Altersvorsorge, und wir bleiben dabei: für jedermann geeignet. Für manch einen sogar eine absolute Notwendigkeit. Dabei ist sie wesentlich flexibler als z.B. die betriebliche Altersvosorge. Aus unserer Sicht kommt allerdings nur eine transparente Investmentlösung in Betracht, die den kritischen Überprüfungen von Fachpresse und Verbraucherschützern jederzeit standhält. Hier gelangen Sie zum Hauptbeitrag.

Seit Ende 2002 empfiehlt Finanzplanung Ahlers die Riester-Rente. Die von uns favorisierte und empfohlene Riester-Rente der DWS* hebt sich deutlich von vielen teuren und undurchsichtigen Konkurrenzprodukten ab. Aktuell: Die DWS als unser bis dato größter Partner für die Riester Rente hat vor Kurzem veröffentlicht, das Neugeschäft für Verträge zum 1.07.d.J. einzustellen (s.nachfolgend)!

Inzwischen hat sich der Blickwinkel etwas verändert: Im anhaltenden Niedrigzinsumfeld haben die Anbieter große Probleme, die Garantien, die der Gesetzgeber fordert, abzubilden. Aus diesem Grund kann einer Versicherungslösung, hier als Hybridprodukt - sprich: Anlage in Aktien, Renten und Deckungsstock des Versicherers, vorteilhafter sein.

Zum Nachlesen - unser Artikel aus Juni 2021: Riester-Rente (vorerst) abgeschrieben?


*Neben der angebotenen DWS TopRente wurde die ab 2006 eingeführte DWS RiesterRente Premium vermittelt, diese mit folgenden Zusatzoptionen:

  • Ablaufstabilisator ist jederzeit vom Kunden wählbar und startet frühestens 10 Jahre vor Auszahlungsbeginn
  • monatliche Höchststandssicherung  (90% des Vermögens) ab dem 55. Lebensjahr in den letzten 5 Jahren vor Auszahlungsbeginn wählbar

Hier finden Sie die langfristigen Wertentwicklungen der DWS Vorsorgefonds


Herausforderung Niedrigzins - riskante Garantien

Eine große Herausforderung wird zukünftig die Riester-Rente mit  ihren Garantien sein. Das sehr gute Konzept der  DWS Riester-Rente hat sich bislang bewährt, die Ergebnisse liegen in den letzten Jahren weit über dem Marktdurchschnitt. Es wurde allerdings nie für ein Umfeld negativer "Zinsen" entwickelt – ein Szenario, das bis vor wenigen Jahren undenkbar erschien!

Bei der DWS Riester-Rente muss konzeptionsbedingt verstärkt in sichere Anleihen investiert werden. Im Laufe der Jahres 2019/2020 haben sich durch weiter sinkende Zinsen hohe Kursgewinne aufgebaut. Hier bahnt sich allerdings ein Risiko an, das im Falle wieder steigender Zinsen zum Tragen kommen wird. In unserer Sonderausgabe der fonds-news sind wir bereits vor Jahren auf die Folgen der Zinsentwicklung für die Riester-Rente ausführlich eingegangen.

Es kann davon ausgegangen werden, dass die Zinsen nicht in gleicher Höhe und Geschwindigkeit steigen werden,  wie diese gesenkt wurden; viele Länder der EU-Zone könnten dies gar nicht stemmen. Doch irgendwann kann/wird dieser Fall eintreten, wodurch die Renditeaussichten durch einen Kursverfall am Anleihemarkt deutlich sinken und sogar den Gewinnpuffer schmelzen lassen - im Bereich der Zinsanlagen (Rentenfonds) sind aufgrund der Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank auf Sicht der nächsten Jahre schlechtere Ergebnisse vorprogrammiert.

Solange der Gesetzgeber das Produkt nicht reformiert, kann die DWS den Rentenfondsanteil nicht reduzieren, da dieser die gesetzlich geregelte Garantie auf die eingezahlten Beiträge und Zulagen absichert. Wir haben somit, anders als bei der freien Fondsanlage, keine Möglichkeit, die hohen Buchgewinne bei den DWS Rentenfonds aktiv bei der DWS zu realisieren.

Um diesem Szenario entgegenzuwirken, kann bei noch langlaufenden  Verträgen – ohne gesetzliche Reformen - ein Anbieterwechsel angeraten sein. Generell wird bei einem Wechsel die übertragene Summe als neue Garantie angesehen, Kursgewinne werden somit realisiert und gesichert. Anbieter von Versicherungslösungen haben durch ihren eigenen Deckungsstock im jetzigen Zinsumfeld einen geringeren Druck, Garantien im zinslosen Anleihemarkt abzubilden.

Als Kunde/Kundin werden wir Sie weiter informieren! Vorerst nehmen wir eine abwartende Haltung ein.

Hier gelangen Sie zu unseren Beitrag zum Thema "Anleihen" (Rentenfonds): Der Zusammenhang zwischen sinkenden Zinsen und steigenden Kursen

Anbieterwechsel im Einzelfall prüfen

Im September 2019 haben wir erstmals den Hinweis auf die Möglichkeiten eines Anbieterwechsels gegeben, gleichzeitig mit der Einschätzung, bis zu etwaigen Zinssteigerungen vorerst abzuwarten.

Mit der Allianz Riester-Lösung FlexInvest ist ein höherer Anteil in Misch- und Aktienfonds möglich. Die Verzinsung des Anteils für die Garantie (hier über den gemischt angelegten Deckungsstock) ist - anders als vor 10 Jahren - sehr viel höher als bei der reinen Anlage in Rentenfonds (fast ausschließlich in deutsche Staatsanleihen).

Durch einen Anbieterwechsel können im aktuellen Umfeld die hohen Kursgewinne der Rentenfonds realisiert werden. Der Wechsel des Bestandes ist kostenfrei möglich. Die Unterschiede in der Kostensystematik bei der Allianz gegenüber DWS erläutern wir Ihnen.

Warten auf Reformen
Dringend warten und hofften die Anbieter auf eine Riester-Reform mit einer Lockerung der Garantiebedingungen. Nun ist klar: Die Politik schafft es auch in dieser Legislaturperiode nicht, die Reformpläne in die Tat umzusetzen, ein Trauerspiel!

Investment- vs. Versicherungslösung -
was hat sich geändert?

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Anbieterwechsel im Einzelfall prüfen


Bisher haben wir stets betont, dass wir reine Investmentlösungen für den besseren Weg halten. Was hat sich geändert?

Auch in diesem Bereich hat die extreme Zinsentwicklung ein Umdenken erforderlich gemacht. Als Versicherer haben die Anbieter durch den eigenen Deckungsstock erweiterte, interne Möglichkeiten, die Garantien abzusichern. Ein Vorteil gegenüber der reinen Fondsanlage der DWS. Das Anlagevermögen in Investmentfonds gilt als "Sondervermögen" - hier gibt es schlichtweg keinen Deckungsstock und die Bilanzierung lässt keinen Spielraum.

Einscheidung pro Versicherungslösung als Hybridprodukt:

  •     Der Allianz Deckungsstock wird 2021 mit 2,3% verzinst, während die laufenden Renditen der DWS Rentenfonds nun im negativen Bereich liegen. Weitere Anpassungen in den nächsten Jahren in Richtung des Garantiezinses von 0,9% sind wahrscheinich.
  •     Der Aktienfondsanteil bei der Allianz ist höher als bei der DWS, weil weniger Kapital für die Rückdeckung der Garantie notwendig ist.

 

DWS Vorsorge mit aktivierbarer Höchststandssicherung

Vermehrt haben wir darauf hingewiesen, dass sich das derzeitige Niedrigzinsniveau auch und insbesondere bei Garantieprodukten, so auch bei Riester- und Basis-Renten mit geringeren Laufzeiten, ungünstig auf das Renditeprofil auswirkt.

Optionale Höchststandssicherung bei DWS Altersvorsorge Premium Depots:

Kunden, deren optionale Höchststandssicherung (HSS) aktivierbar ist, werden von der Gesellschaft mit Erreichen des 55. Lebensjahres angeschrieben.

Bedingt durch die fallenden Renditeaussichten für den festverzinslichen Anteil im Vorsorgedepot raten wir dazu, das Angebot zur Aktivierung der HSS anzunehmen. Betroffene Kunden wurden/werden von uns inklusiv dem zu nutzenden Formular entsprechend informiert.

Wohnriester Verwendungsbedingungen/Abruf-Formular

Eigenheim als Teil der Altersvorsorge

Riester-Sparer dürfen ab 2014 Kapital, das sie in beliebigen Riester-Verträgen angespart haben, jederzeit für die Entschuldung/den Erwerb der eigenen vier Wände einsetzen. Dabei darf das staatlich geförderte Riester-Kapital jedoch nur für die Finanzierung einer komplett eigengenutzten Immobilie verwendet werden. (Problematisch ist eine Förderung nach Wohn-Riester für ein Haus mit Einliegerwohnung > zu prüfende Möglichkeit: strikte Kostentrennung der Baufinanzierung zwischen Eigenwohnung und vermieteter Einliegerwohnung).

•    Jederzeitige Entnahme zum sofortigen Erwerb/Bau einer Immobilie
•    Jederzeitige Tilgung (Zwischentilgung oder Entschuldung) eines bestehenden Immobilienkredits
•    Jederzeitige Entnahme zur altersgerechten Sanierung (hier gilt es besondere Bedingungen einzuhalten)


Das Gesetz stellt weitere Mindestanforderungen:
•    Die Mindestentnahme aus dem Riester-Vertrag liegt bei 3.000 €.
•    Wird nicht das gesamte Vorsorgevermögen entnommen, muss nach der Entnahme ein Restvorsorgevermögen von 3.000 Euro im Riester-Vertrag verbleiben.
•    Verkauft der Eigentümer ein Haus, in das Riester-Förderung geflossen ist, hat er fünf Jahre Zeit, sich erneut eine selbstgenutzte Immobilie zuzulegen oder die entnommene Summe in den Riester-Vertrag zurückzuführen. Andernfalls entfällt die Förderung.


Formular: Antrag auf Verwendung des gebildeten AV Vermögens nach § 92b Abs. 1 an die Zentrale Zulagenstelle der Rentenversicherung.


Besteht weiterhin ein Riester-Vertrag, kann während der Ansparphase das entnommene Kapital wieder in den Vertrag zurückgezahlt werden und somit das Wohnförderkonto entsprechend minimiert werden.

Besteuerung bei Verwendung von Wohnriester-Vermögen mittels Wohnförderkonto

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Wohnriester Verwendungsbedingungen/Abruf-Formular


Nachgelagerte Besteuerung bei Renteneintritt auch für Wohnriester:

Die Immobilien-Eigentümer müssen im Rentenalter Steuern auf die geförderten Beträge zahlen, die auf einem fiktiven Wohnförderkonto verbucht sind (dieses dient lediglich dem Zweck zur Ermittlung der Steuerschuld und wird mit jährlich 2% Zinsen belastet).


Der Steuerschuldner kann jederzeit entscheiden,

  • die Steuern jährlich (ratierliche Besteuerung bis zum 85. Lj. / "Verminderungsbetrag") oder
  • auf einmal zu zahlen. Wer sofort zahlt, muss lediglich 70 Prozent des Kontostandes versteuern ("Auflösungsbetrag" incl. 30% "Rabatt").

 

Stirbt der Steuerschuldner, werden noch nicht getilgte Steuern mit der Immobilie vererbt.

 

 

Wohnriester in der Beratungspraxis

Entnahme will gut überlegt und geplant sein

Die Nutzungsmöglichkeiten für Immobilien können für Anleger(innen) im Altersbereich zwischen 55 bis 67 Jahren interessant sein.

Wird ein Riester-Vermögen langfristig, intelligent (nur bei den Top Anbietern und bei richtiger Gestaltung, keine Versicherungen!) aufgebaut, kann vor Beginn der Rentenphase entschieden werden, ob das aufgebaute Vermögen für die Tilgung bei der Eigenheimfinanzierung eingesetzt wird oder doch lieber eine Rentenauszahlung aus dem angesparten Vermögen erfolgen soll.

 


Dem stehen bei jüngeren Sparern folgende Überlegungen gegenüber:

Bei jüngeren Sparern ist das aufgebaute Vermögen im Verhältnis zum Immobilienwert- und Kapitalbedarf vergleichsweise gering. Der Verwaltungsaufwand für die Entnahme geringer Riester-Guthaben ist verhältnismäßig hoch (nicht nur für die Gesellschaften und Zulagenstelle, auch für den Sparer sowie den Steuerberater). Die Renditen bei Riester-Sparverträgen liegen bei den Top Anbietern in den allermeisten Fällen über den gegenwärtigen Finanzierungskonditionen.

Hier steht das Ausnutzen von Renditechancen im Vordergrund!

Reform / Verbesserungen ab 2018

Diskussionen zu Riester führen in die richtige Richtung -      
Gem. Beschluss des Bundesrates wird die Riester-Rente ab 01.01.2018 noch attraktiver.  
Die wichtigsten Verbesserungen:                Riester neu

1. die Grundzulage steigt um über 13,5% von 154 auf 175 Euro

2. Steuerermäßigung im Falle der Abfindung von Kleinstrenten ("Fünftelregelung")

3. die Auszahlung einer gewünschten (30%-igen) Teilauszahlung kann ab Rentenbeginn bis zum nächsten 1.1. des darauffolgenden Jahres "geschoben" werden (häufig günstigerer Steuersatz im Jahr des vollen Rentenbezugs)

4. ein wichtiges Signal, dass Vorsorge sich lohnt: Freibetrag von 100 Euro bei der Anrechnung der Riester-Rente auf die Grundsicherung, darüberhinausgehende Beträge bleiben zu 30 % anrechnungsfrei


es gibt weitere Reformvorschläge                

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Reform / Verbesserungen ab 2018


Im Folgenden die Reformvorschläge der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT)

                                                                                                                          Quelle: Procontra vom 07.07.2016


•         Freibetrag in Höhe von 100 Euro pro Monat bei der Grundsicherung im Alter     

•         Öffnung für alle Erwerbstätigen, insbesondere Selbstständige (Erweiterung der förderberechtigten Personenkreise)  

•         Dynamisierung der steuerlichen Förderhöchstgrenze, Zulagen und Sparverträge – hier fordert die MIT ganz konkret, dass die Förderhöchstgrenze an die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) gekoppelt werden und vier Prozent der BBG betragen soll
 
•         Verwaltungsprozesse optimieren: Übernahme der ZFA-Aufgaben durch die Finanzämter – hierdurch verspricht sich die MIT kürzere und kostengünstigere Verfahren, da durch eine Übertragung der Zuständigkeiten für die Berechnung und Zuweisung an die Finanzämter auch die Beantragung von Förderung vereinfacht werde.
 
•         Nachzahlungsmöglichkeiten schaffen, Produkte verbessern – hierdurch soll sichergestellt werden, „dass alle Verträge optimal bespart werden und alle Zulagen beantragt bzw. zugewiesen werden“, heißt es im MIT-Beschluss.

•    Zudem soll eine chancen- und risikoorientierte Lösungsvariante mit reduzierter Beitragsgarantie für schwierige Lebenssituationen angeboten werden  
 
•         Vertragswechsel nicht inzentivieren – Abschlussprovisionen bei Vertragswechsel sollen auf eine Handlinggebühr in Höhe von maximal 150 Euro begrenzt werden


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