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April 2019

Finanzieren nach wie vor günstig

Immobilien

Den negativen Auswirkungen der Zinsentwicklung auf der Sparerseite stehen die Chancen für die Optimierung von Immobilienfinanzierungen gegenüber. Durch die schlechteren Konjunkturmeldungen weltweit sind die langfristigen Zinsen in den letzten Monaten wieder gesunken.

So sind die Zinsen für langfristige Immobilienfinanzierungen weiterhin extrem niedrig: 10-Jahreskonditionen liegen zwischen 1,0 bis 1,5%, abhängig von der Darlehenshöhe und der Besicherung.


Qualifizierte Beratung
Seit dem Jahr 2016 hat der Gesetzgeber die Anforderungen an die Qualifikation der Berater erheblich erhöht. Als Berater mit IHK-Zulassung können Sie auch im Bereich Finanzierungen auf unsere professionelle Unterstützung vertrauen. Kommen Sie gerne auf uns zu. Die Vorteile einer freien Bankauswahl sind erheblich - sowohl hinsichtlich der Zinskonditionen, als auch bei den Gestaltungsoptionen. So sorgt etwa die Vereinbarung einer Tilgungsänderungsoption, wie sie unser Hauptpartner ING-Diba standardmäßig bietet, in Verbindung mit einer Sondertilgungsoption, für maximale Flexibilität.



Günstige Zinsen von heute im Voraus sichern – Reservierung mit einem Forward Darlehen

Planen Sie strategisch und sichern Sie sich vorausschauend den niedrigen Zinssatz schon jetzt für eine Anschlussfinanzierung – auch wenn der laufende Kreditvertrag erst in etwa drei Jahren endet. Der Zinssatz ergibt sich anhand der Zinsbindungsdauer und der Vorlaufzeit.

Wechseln möglich
Als Kreditnehmer haben Sie das Recht, Ihr auslaufendes Baudarlehen bei einem anderen Kreditinstitut abzuschließen. Geldinstitute dürfen Kunden diesen Wechsel nicht unnötig erschweren. Aus diesem Grund sind Gebühren für die Übertragung der Grundschuld im Rahmen eines Treuhandverhältnisses auf den neuen Kreditgeber unzulässig, entschied das Oberlandesgericht Hamm (Az.: I-19 U 27/18). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

keine Gebühren bei Umschuldungen
Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gegen ein entsprechendes Entgelt eines Geldinstituts geklagt. Das Preisverzeichnis sah ein Bearbeitungsentgelt von 100 Euro für „Treuhandaufträge Ablösung Kundendarlehen“ vor. Kunden, die ihren Immobilienkredit ablösen wollten, sollten das Entgelt dafür zahlen, dass die Bank die bestehende Grundschuld im Rahmen eines Treuhandverhältnisses auf die neue Bank überträgt. Bei einer solchen Umschuldung werden Grundschuld und Ablösesumme Zug um Zug zwischen den beteiligten Banken übertragen. Die Richter ließen die Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) zu und verwiesen auf die uneinheitliche Rechtsprechung. Im Jahr 2009 hatte das Oberlandesgericht Köln ein vergleichbares Treuhandentgelt für zulässig erklärt.


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