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Dezember 2017

Informationsflut von Depotstellen und Investmentgesellschaften

zum Jahreswechsel

Frau mit KalenderGesetzesänderungen und Anpassungen zum 01.01.2018 ziehen eine Flut von Anschreiben nach sich. Im Zuge der Reform zur Investmentbesteuerung passen derzeit viele Fondsgesellschaften die Bedingungen ihrer Fonds an. Hierüber müssen alle Anleger entsprechend informiert werden. Die Fondsqualität wird hierdurch in der Regel nicht beeinflusst.


Ebenfalls versenden die Depotbanken ihre angeglichenen AGB. Die Änderungen (Umsetzung MIFID II) haben keine Auswirkungen auf die Depotführung in bisheriger Form*. Es handelt sich lediglich um regulatorische Anpassungen.  


Sollte für Sie als Anlagekunde hieraus Handlungsbedarf bestehen, was aber in der Regel nicht der Fall ist, werden wir uns unaufgefordert bei Ihnen melden.


*Ein Widerspruch bzw. Nichtanerkennung der AGB Ihrer Depotbank zieht eine Depotkündigung nach sich.

Erfahren Sie hier mehr zur Investmentsteuerreform


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